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Quelle: |
Finanzgericht Köln |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 06.04.2006 |
| Aktenzeichen: | 6 K 5755/02 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Anteilsveräußerung, Gestaltungsmissbrauch, Praxisgemeinschaft, Zeitraum, Zwei-Stufen-Modell
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Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
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Kurzkommentar2: |
Die Entscheidung des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VIII R 43/07 (Abgabe; altes Aktenzeichen: XI R 8/07) ist beim Bundesfinanzhof (BFH) ein Verfahren zu folgender Frage anhängig:
Wirkung des § 42 AO bei Anteilsveräußerungen im sog. Zwei-Stufen-Modell: Ist der Gewinn aus der Übertragung beider Anteile als einheitlicher Vorgang bereits im Jahr der ersten Anteilsübertragung zu versteuern?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 18 Abs 3; AO § 42
Vorgehend: Finanzgericht Köln, Entscheidung vom 6.4.2006 (6 K 5755/02)

