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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 18.04.2007
Aktenzeichen: IV C 3 - InvZ 1280/07/0001

Schlagzeile:

Betriebliche Investitionszulage für digitale Druckvorlagen nach § 2 Investitionszulagengesetz (InvZulG)

Schlagworte:

Digitale Druckvorlagen, Druckvorlagen, Investitionszulage

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Aufgrund der technischen Weiterentwicklung bei der Herstellung von Druckvorlagen in der Druckindustrie war es erforderlich, zur steuerlichen und investitionszulagenrechtlichen Beurteilung der auf digitaler Basis hergestellten Druckvorlagen Stellung zu nehmen.

Das BNF-Schreiben ist erstmalig auf nach dem InvZulG 2005 zu beurteilende Sachverhalte anzuwenden.

Gliederung:
I. Erstellung von Druckvorlagen in der Druckindustrie
1. Darstellung der Techniken
1.1. Computer to Film (CtF) Technik
1.2. Computer to Plate (CtP) Technik
1.3. Volldigitale Drucktechnik
2. Schematische Darstellung des Verfahrensablaufs der Herstellung eines Druckerzeugnisses mittels CtP-Technik
3. Verwendung von Druckplatten
II. Materiell-rechtliche Beurteilung einer Druckvorlage
1. Neue abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter
1.1. Selbständige Wirtschaftsgüter
1.2. Materielle Wirtschaftsgüter
1.3. Neues Wirtschaftsgut
2. Herstellung einer Druckvorlage
3. Zugehörigkeit zum Anlagevermögen
4. Erstinvestitionen
5. Herstellungskosten
6. Abschreibung
7. Zugehörigkeits- und Verbleibensvoraussetzungen
8. Geringwertige Wirtschaftsgüter
9. Anwendung

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