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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 02.04.2007
Aktenzeichen: IV B 2 - S 2137/07/0003

Schlagzeile:

++Berücksichtigung der sog. ERA-Anpassungsfonds in der Metall- und Elektroindustrie

Schlagworte:

Bilanzierung, Entgelt-Rahmen-Abkommen, Entgeltrahmentarifvertrag, ERA-Anpassungsfonds, ERA-Überschreiter, ERA-Unterschreiter, Rückstellung

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Zur bilanzsteuerrechtlichen Berücksichtigung der einheitlichen Entgeltrahmentarifverträge in der Metall- und Elektroindustrie nimmt das Bundesfinanzministerium in einem BMF-Schreiben Stellung. Konkret geht es um die Berücksichtigung der sog. ERA-Anpassungsfonds bei der Bildung von Rückstellungen in der steuerlichen Gewinnermittlung.

Hintergrund: Das einheitliche Entgeltsystem der Metall- und Elektroindustrie (Entgelt-Rahmen-Abkommen - ERA) soll der geänderten Be-triebs- und Arbeitsorganisation Rechnung tragen und die bisherigen unterschiedlichen Entgeltsysteme für die Arbeiter und Angestellten anpassen (Ziel: „Gleiches Entgelt für gleiche Tätigkeiten“). Dadurch erhält ein Teil der Beschäftigten höhere Entgelte (sog. ERA-Unterschreiter), während ein anderer Teil geringer entlohnt wird (sog. ERA-Überschreiter). Aus Gründen der Besitzstandswahrung soll das neue Tarifsystem aber nur schrittweise eingeführt werden.

Gliederung:
I. Sachverhalt
II. Passivierung von Rückstellungen in der steuerlichen Gewinnermittlung

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