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Quelle: |
Oberlandesgericht Hamm |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 25.05.2004 |
| Aktenzeichen: | 9 U 208/03 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Fahrbahn, Fußgänger, Verkehrssicherungspflicht
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Wichtig für: |
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Kurzkommentar2: |
Es besteht keine allgemeine Verkehrssicherungspflicht der Gemeinden, die Oberflächen von Fahrbahnen in einem auch für den schadlosen Fußgängerverkehr geeigneten Zustand zu halten. Das gilt auch dann, wenn etwa im Bereich einer nahe liegenden Gaststätte damit gerechnet werden muss, dass Fußgänger dort die Fahrbahn überqueren.

