Quelle: |
Deutscher Bundestag |
Art des Dokuments: | Drucksache |
Datum: | 23.02.2007 |
Aktenzeichen: | 16/4378 |
Schlagzeile: |
Verlängerung des Doppelbesteuerungsabkommens mit den Vereinigten Arabischen Emiraten
Schlagworte: |
Arabische Emirate, Doppelbesteuerungsabkommen, Emirate, Gesetzesvorhaben
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Die Bundesregierung will das Doppelbesteuerungsabkommen mit den Vereinigten Arabischen Emiraten für eine Übergangszeit von zwei Jahren bis zum 9. August 2008 verlängern und hat einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt.
Hintergrund: Das Doppelbesteuerungsabkommen vom 9. April 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten war 10. August 2006 außer Kraft getreten. Bei Verhandlungen im Juni 2006 konnte mit den Vereinigten Arabischen Emiraten kein neues Abkommen vereinbart worden. Die befristete Verlängerung wird mit der "außenpolitischen Rücksichtnahme auf das besondere bilaterale Verhältnis" und mit der Unternehmenssteuerreform, die 2008 in Kraft treten soll, begründet. Dem Vertragspartner am Persischen Golf sei aber deutlich gemacht worden, dass eine Verlängerung über diese zwei Jahre hinaus nicht möglich sei. Über ein neues Abkommen solle "zügig" verhandelt werden. Der Tatsache, dass in den Vereinigten Arabischen Emiraten "im Wesentlichen keine direkten Steuern erhoben werden", sei bei den Verhandlungen besonders zu berücksichtigen, betont die Regierung.
Die Drucksache 16/4378 trägt folgende Überschrift:
Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 4. Juli 2006 zur Verlängerung des Abkommens vom 9. April 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Belebung der wirtschaftlichen Beziehungen