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Quelle: |
Oberlandesgericht Hamm |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 05.04.2005 |
| Aktenzeichen: | 9 U 41/03 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Ausbildung, Bremsübungen, Fahrschule, Motorrad, Sturzgefahr
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Wichtig für: |
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Kurzkommentar2: |
Stürzt eine Motorradfahrschülerin bei Bremsübungen aus 50 km/h, kann für den Schaden der Fahrlehrer verantwortlich gemacht werden, wenn die Fahrschülerin nicht mit geeignetem Schulungsfahrzeug oder ausreichenden Bremsverzögerung herangeführt worden ist.
Die Fahrschülerin muss sich ein Mitverschulden (hier 50%) anspruchsmindernd entgegen halten lassen, wenn sie sich auf riskante Bremsübungen trotz unsicheren Fahrgefühls (weil man sich den Anforderungen nicht gewachsen glaubt) und Kenntnis der theoretisch vermittelten Sturzgefahr einlässt.

