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Quelle: |
Oberlandesgericht Hamm |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 13.05.2005 |
| Aktenzeichen: | 9 U 18/05 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Anfechtung, Kostenerstattungsanspruch, Prozessvergleich, Schädigung, Zeugen
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Wichtig für: |
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Kurzkommentar2: |
Falsche Angaben eines vermeintlichen Zeugen, die einer Partei eines arbeitsgerichtlichen Rechtsstreits dazu verhelfen sollen, einen Prozessvergleich wirksam anzufechten, können als sittenwidrige Schädigung der anderen Partei des Arbeitsgerichtsverfahrens Schadensersatzansprüche (hier: wegen weiterer Anwaltskosten bei Fortsetzung des Arbeitsrechtsstreits) begründen. Die Regelung des § 12 a Abs. 1 ArbGG (kein Kostenerstattungsanspruch der obsiegenden Partei) entlastet den sittenwidrigen Schädiger nicht.

