Quelle: |
Oberlandesgericht Celle |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 22.11.2006 |
Aktenzeichen: | 23 W 13/06 |
Schlagzeile: |
Prozesskostenhilfe, Vergütung, Streitgenossen
Schlagworte: |
Prozesskostenhilfe, Streitgenossen, Vergütung
Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
Der Vergütungsanspruch des beigeordneten Rechtsanwalts, der neben der mittellosen Partei auch einen leistungsstarken Streitgenossen in derselben Angelegenheit vertritt, ist nicht auf den Mehrvertretungszuschlag beschränkt, sondern umfasst die vollen, durch die Vertretung der bedürftigen Partei nach § 123 BRAGO ausgelösten Anwaltsgebühren