Quelle: |
Oberlandesgericht Celle |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 27.11.2006 |
Aktenzeichen: | 1 U 74/06 |
Schlagzeile: |
Krankenhausaufnahmevertrag, Erfüllungsort, örtliche Zuständigkeit
Schlagworte: |
Erfüllungsort, Krankenhausaufnahmevertrag, Zuständigkeit
Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
Für Klagen aus dem Krankenhausaufnahmevertrag gilt (weiterhin) der besondere Gerichtsstand des Erfüllungsortes nach § 29 ZPO i. V. m. § 269 BGB, weil der eindeutige Schwerpunkt einer stationären Krankenhausaufnahme am Klinikort liegt.