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Quelle: |
Oberlandesgericht Oldenburg |
| Art des Dokuments: | Beschluss |
| Datum: | 04.01.2007 |
| Aktenzeichen: | 15 W 51/06 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Augenverletzung, Schmerzensgeld, Sehfähigkeit
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Wichtig für: |
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Kurzkommentar2: |
Bei Verlust der Sehfähigkeit eines Auges um 80 % mit möglicher weiterer Verschlechterung aufgrund eines unprovozierten Faustschlages ist das dem u. a. seelisch erheblich beeinträchtigten Tatopfer zustehende Schmerzensgeld auf 25.000 EURO zu bemessen

