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Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
| Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
| Datum: | 13.12.2006 |
| Aktenzeichen: | IV C 4 - S 2223 - 123/06 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Kulturelle Betätigung, Kulturelle Zwecke, Mitgliedsbeitrag, Spende
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Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
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Kurzkommentar2: |
Der Betreff des BMF-Schreibens lautet: „Steuerliche Berücksichtigung von Spenden und Mitgliedsbeiträgen; Abgrenzung zwischen der Förderung kultureller Zwecke und kultureller Betätigungen für die Frage des Abzugs von Mitgliedsbeiträgen (Anlage 1 zu § 48 Abs. 2 EStDV)“.
Wörtlich heißt es in der Verwaltungsanweisung:
„Unter Bezugnahme auf das Erörterungsergebnis mit den für Fragen der Einkommensteuer zuständigen Referatsleitern des Bundes und der Länder unter TOP 1 der Sitzung ESt VII/06 setze ich die Anwendung des BMF-Schreibens vom 19. Januar 2006 (Az: IV C 4 - S 2223 - 2/06) bis auf weiteres aus.“

