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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 30.11.2006
Aktenzeichen: I A 5 - Vw 7430/04/0002 / IV C 5 - S 2361 - 34/06

Schlagzeile:

Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchensteuer in 2007

Schlagworte:

Kirchensteuer, Lohnsteuer, Programmablaufplan, Solidaritätszuschlag

Wichtig für:

Arbeitgeber

Kurzkommentar:

Mit Wirkung ab 2007 wird der Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer geändert. Das Bundesfinanzministerium gibt den neuen, nach § 39b Abs. 8 EStG aufzustellenden Programmablaufplan bekannt. Der Programmablaufplan berücksichtigt den für 2007 geltenden Tarif in der durch das Steueränderungsgesetz 2007 geltenden Fassung des § 32a EStG. Des Weiteren berücksichtigt der Programmablaufplan die für das Jahr 2007 geltende Beitragsbemessungsgrenze für die Berechnung der Vorsorgepauschale und die Rundung der Vorsorgepauschale nach dem Vergleichsrecht 2004.

Hinweis: Hinsichtlich des Arbeitnehmeranteils zur Rentenversicherung berücksichtigt der Programm-ablaufplan 2007 die vorgesehene Erhöhung des Arbeitnehmeranteils zur Rentenversicherung für 2007 von 9,75 Prozent auf 9,95 Prozent. Sollte sich im Gesetzgebungsverfahren noch eine Änderung ergeben, wäre der Programmablaufplan entsprechend anzupassen.

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