Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 28.11.2006 |
Aktenzeichen: | IV B 2 - S 2137 - 73/06 |
Schlagzeile: |
Rückstellungen für die Betreuung bereits abgeschlossener Lebensversicherungen
Schlagworte: |
Betreuung, Lebensversicherung, Rückstellung
Wichtig für: |
Versicherungsvertreter
Kurzkommentar: |
Das Bundesfinanzministerium befasst sich seinem BMF-Schreiben mit der Bildung von Rückstellungen in der steuerlichen Gewinnermittlung. Konkret geht es um Rückstellungen für die Betreuung bereits abgeschlossener Lebensversicherungen und die Anwendung des BFH-Urteil vom 28. Juli 2004, XI R 63/03. Nach dem BMF-Schreiben ist das Urteil über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden.
Hintergrund: Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 28. Juli 2004 entschieden, dass ein Versicherungsvertreter, der vom Versicherungsunternehmen Abschlussprovisionen nicht nur für die Vermittlung von Lebensversicherungen, sondern auch für die weitere Betreuung dieser Verträge erhält, für die Verpflichtungen aus der künftigen Vertragsbetreuung Rückstellungen wegen Erfüllungsrückstand zu bilden hat.