Quelle: |
Oberlandesgericht Celle |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 05.09.2006 |
Aktenzeichen: | 4 AR 60/06 |
Schlagzeile: |
Insolvenzverfahren, Zuständigkeitsbestimmung, Firmenbestattung
Schlagworte: |
Firmenbestattung, Insolvenzverfahren, Zuständigkeitsbestimmung
Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
Ergeben sich aus einem Schreiben des Mitarbeiters einer insolventen Gesellschaft unübersehbare Hinweise auf das Vorliegen einer gewerblichen Firmenbestattung, so ist ein gleichwohl erfolgter Verweisungsbeschluss an das Wohnsitzgericht des Bestatters für dieses Gericht nicht bindend.