Quelle: |
Oberlandesgericht Celle |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 09.08.2006 |
Aktenzeichen: | 3 U 112/06 |
Schlagzeile: |
Widerruf, Belehrung, verbundenes Geschäft
Schlagworte: |
Belehrung, Geschäft, Widerruf
Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
Widerruf einer Willenserklärung nach dem Haustürwiderrufsgesetz bei verbundenen Geschäften; Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung nach § 361 a BGB a. F., die den Zusatz enthält, dass im Falle des Widerrufs auch der verbundene Kaufvertrag nicht wirksam zustande komme.