Quelle: |
Oberlandesgericht Celle |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 04.07.2006 |
Aktenzeichen: | 10 UF 72/06 |
Schlagzeile: |
Unterhaltsvorschuss
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Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
§ 7 Abs. 3 S. 2 UVG ist im Erkenntnisverfahren nicht anzuwenden. Es handelt sich um eine reine vollstreckungsrechtliche Vorschrift, die Vollstreckungskollisionen gemäß § 850d Abs. 1 ZPO zugunsten des (aktuell) unterhaltsberechtigten Kindes löst, welches zuvor Unterhaltsvorschuss erhalten hat.