Quelle: |
Oberlandesgericht Celle |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 07.06.2006 |
Aktenzeichen: | 3 U 1/06 |
Schlagzeile: |
Bürgschaft, Fremddisposition, Verzögerung
Schlagworte: |
Bürgschaft, Fremddisposition, Verzögerung
Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
Die durch die Verlängerung einer Abbaugenehmigung entstehende zeitliche Verzögerung verletzt nicht das Verbot der Fremddisposition des § 767 Abs. 1 Satz 3 BGB, wenn der Bürge eine unbefristete Bürgschaft auch für künftige Ansprüche aus der Rekultivierung des Grundstücks übernommen hat.