Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | Information |
Datum: | 02.11.2006 |
Aktenzeichen: |
Schlagzeile: |
Unternehmensteuerreform: Zinsschranke als Ersatz für § 8a KStG
Schlagworte: |
Escape-Klausel, Unternehmensteuerreform, Zinsschranke
Wichtig für: |
Kapitalgesellschaften
Kurzkommentar: |
Das Bundesfinanzministerium erläutert in einem Info-Papier die im Rahmen der Unternehmensteuerreform geplante Zinsschranke als Ersatz für § 8a KStG.
Geplant ist der Ersatz der Regelungen zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung nach § 8a KStG durch eine verbesserte Einschränkung strategischer Fremdfinanzierung. Es soll eine sog. Zinsschranke von 30 % mit einer Freigrenze von 1 Mio. € und einer Escape-Klausel eingeführt werden.
Die Information ist wie folgt gegliedert:
Problem
Ziele
Lösung
A. Zinsschranke
B. Escape-Klausel nach der Gesamtfinanzierungsrelation
C. Mögliche Modifikationen
1. Eigenkapitalabhängige Zinsschranke anstelle einer ertragsabhängigen Zinsschranke
2. Weiterentwicklung des gesellschafterbezogenen § 8a KStG