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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: Information
Datum: 02.11.2006
Aktenzeichen:

Schlagzeile:

Unternehmensteuerreform: Zinsschranke als Ersatz für § 8a KStG

Schlagworte:

Escape-Klausel, Unternehmensteuerreform, Zinsschranke

Wichtig für:

Kapitalgesellschaften

Kurzkommentar:

Das Bundesfinanzministerium erläutert in einem Info-Papier die im Rahmen der Unternehmensteuerreform geplante Zinsschranke als Ersatz für § 8a KStG.

Geplant ist der Ersatz der Regelungen zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung nach § 8a KStG durch eine verbesserte Einschränkung strategischer Fremdfinanzierung. Es soll eine sog. Zinsschranke von 30 % mit einer Freigrenze von 1 Mio. € und einer Escape-Klausel eingeführt werden.

Die Information ist wie folgt gegliedert:
Problem
Ziele
Lösung
A. Zinsschranke
B. Escape-Klausel nach der Gesamtfinanzierungsrelation
C. Mögliche Modifikationen
1. Eigenkapitalabhängige Zinsschranke anstelle einer ertragsabhängigen Zinsschranke
2. Weiterentwicklung des gesellschafterbezogenen § 8a KStG

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