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Quelle: |
Oberlandesgericht Celle |
| Art des Dokuments: | Beschluss |
| Datum: | 19.05.2006 |
| Aktenzeichen: | 10 WF 466/05 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Ehesache, Sozialleistungen, Unmaßgeblichkeit
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Wichtig für: |
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Kurzkommentar2: |
1. Bezogene Sozialleistungen wie Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II gehören nicht zum für die Streitwertbestimmung nach § 48 Abs. 3 Satz 1 GKG maßgeblichen „Nettoeinkommen“.
2. Die Wertfestsetzung mit dem Mindestwert gem. § 48 Abs. 3 Satz 2 GKG ist durch die Rechtsprechung des BVerfG (Beschl. v. 23. August 2005 - 1 BvR 46/05 - AnwBl. 2005, 651) jedenfalls dann nicht ausgeschlossen, wenn sich im konkreten Fall das in drei Monaten erzielte Nettoeinkommen der Eheleute auf weniger als 2.000 EUR beläuft.

