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Quelle: |
Oberlandesgericht Celle |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 31.05.2006 |
| Aktenzeichen: | 7 U 252/05 |
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Schlagzeile: |
Tierkauf
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Schlagworte: |
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Wichtig für: |
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Kurzkommentar2: |
1. Bei WarmblutReitpferden stellen sklerotische Veränderungen der Wirbelsäule als solche - ohne in Erscheinung tretende Beschwerden keinen Sachmangel gemäß § 434 I BGB dar.
2. Für eine nach Übergabe erstmals auftretende Rückensymptomatik (Schmerzempfindlichkeit, muskuläre Verspannungen) gilt von der Art des Mangels her die Vermutung des § 476 BGB nicht.

