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Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
| Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
| Datum: | 18.10.2006 |
| Aktenzeichen: | IV A 5 - S 7285 - 7/06 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Kleinbetragsrechnung, Umsatzsteuer
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Wichtig für: |
Freiberufler, Gewerbetreibende
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Kurzkommentar2: |
Durch Artikel 9 des Ersten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft ist die für Rechnungen über Kleinbeträge i.S.d. § 33 UStDV maßgebliche Grenze auf 150 Euro angehoben worden. Das Bundesfinanzministerium regelt in einem Anwendungsschreiben Details.
Für nach dem 31. Dezember 2006 ausgeführte Umsätze, für die bereits vor dem 1. Januar 2007 das Entgelt oder ein Teil des Entgelts vereinnahmt worden ist, ist danach die Neuregelung vollumfänglich anzuwenden (§ 27 Abs. 1 Satz 2 UStG).

