Quelle: |
Oberlandesgericht Oldenburg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 30.03.2006 |
Aktenzeichen: | 8 U 6/06 |
Schlagzeile: |
Leihe, Haftungsbeschränkung, Vollkaskoversicherung
Schlagworte: |
Haftungsbeschränkung, Leihe, Vollkaskoversicherung
Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
Zur Frage, unter welchen Umständen die Haftung des Entleihers eines Kraftfahrzeugs auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt ist, weil er auf den Bestand eines hinreichenden Versicherungsschutzes durch eine Vollkaskoversicherung vertrauen darf.