Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | Information |
Datum: | 06.10.2006 |
Aktenzeichen: |
Schlagzeile: |
Warum soll die Unternehmensnachfolge von der Erbschaftsteuer entlastet werden?
Schlagworte: |
Erbschaftsteuer, Unternehmensnachfolge
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Das Bundesfinanzministerium beantwortet unter der Überschrift „Reform der Erbschaftsteuer erleichtert die Unternehmensnachfolge“ in einem Hintergrundpapier die Frage „Warum soll die Unternehmensnachfolge von der Erbschaftsteuer entlastet werden?“.
In der Einleitung heißt es: „Die Bundesregierung hat sich vorgenommen, die Erbschaft- und Schenkungsteuer zum 1. Januar 2007 zu reformieren. Dabei geht es um eine grundlegende Entlastung der Unternehmensnachfolge im Generationenwechsel. Dies soll ein positives Signal setzen zur Erhaltung und Sicherung von Unternehmen als Garanten von Arbeitsplätzen und als Stätten produktiven Wachstums.
Nach einer Studie des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn ist jährlich in rund. 71.000 Unternehmen mit rund 680.000 Beschäftigen die Nachfolgefrage zu lösen. Dabei gehen rund 44 % davon an Familienmitglieder (Anlage 1). Die Belastung durch Erbschaft- oder Schenkungsteuer hat für die Unternehmensnachfolger in Familienunternehmen einen höheren Stellenwert als für unabhängige Unternehmen, die sich im Streubesitz befinden. Die Ursache hierfür liegt in der besonderen Unternehmensphilosophie. Familienunternehmen investieren erwirtschaftete Gewinne vorrangig wieder im Unternehmen selbst, und mobilisieren Mittel, die so für den Erhalt bestehender Arbeitsplätze sorgen oder sogar zu zusätzlichen Arbeitsplätzen führen können. Müssen die Mittel zur Zahlung der Erbschaft- und Schenkungsteuer dem Unternehmen entnommen werden, schmälern sie die Kapitalbasis gerade in der schwierigen Übergangsphase.“
Gliederung:
Was sind die Ziele der Erbschaftsteuerreform?
Aktuelle Ausgangssituation
Wie wirkt sich die geplante Neuregelung konkret aus?