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Quelle: |
Oberlandesgericht Braunschweig |
| Art des Dokuments: | Beschluss |
| Datum: | 22.02.2006 |
| Aktenzeichen: | 2 W 21/06 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Erörterungstermin, Gegenstandswerte, Zusammenrechnung
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Wichtig für: |
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Kurzkommentar2: |
Werden mehrere Klageverfahren aus Gründen der tatsächlichen Vereinfachung nur zu einem Erörterungstermin anberaumt und dort erörtert, ohne dass eine förmliche Verfahrensbindung gemäß § 147 ZPO durch ausdrücklichen Verbindungsbeschluss erfolgt, kann eine Zusammenrechnung der Gegenstandswerte der selbständigen Klageverfahren zu einem Gesamtgegenstandswert erfolgen.
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