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Quelle: |
Finanzgericht Münster |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 30.03.2006 |
| Aktenzeichen: | 3 K 5739/03 E |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Arzt, Aufteilung, Aufteilungsmaßstab, Aufteilungsmethode, Außergewöhnliche Belastung, Haftung, Prozesskosten, Zivilprozeßkosten
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Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
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Kurzkommentar2: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen III R 50/06 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 21.8.2006):
Aufteilungsfähigkeit und Aufteilungsmaßstab für nur teilweise als außergewöhnliche Belastung abzugsfähige Prozesskosten und weiteren Kosten im Zusammenhang mit einem Arzthaftungsprozess?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 33 Abs 1
Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung vom 30.3.2006 (3 K 5739/03 E)

