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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 04.04.2006
Aktenzeichen: VI R 11/03

Vorinstanz:

Art des Dokuments: Urteil
Datum: 17.12.2002
Aktenzeichen: 8 K 9351/98

Schlagzeile:

Schlagworte:

Aktienoption, Arbeitslohn, Dritter, Konzern

Wichtig für:

Arbeitgeber, Arbeitnehmer

Kurzkommentar2:

Verpflichtet sich die Muttergesellschaft gegenüber Arbeitnehmern einer Tochtergesellschaft zur Gewährung von Aktienoptionen und sonstigen Vorteilen, handelt sie in Erfüllung dieser Verpflichtung nicht als bloße Leistungsmittlerin.


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