Quelle: |
Finanzgericht München |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 01.08.2005 |
Aktenzeichen: | 10 K 396/03 |
Schlagzeile: |
Kein Finanzierungszusammenhang, wenn Ansparabschreibung erstmals später als zwei Jahre nach Anschaffung der Wirtschaftsgüter geltend gemacht wird
Schlagworte: |
Ansparabschreibung, Ansparrücklage, Finanzierungszusammenhang
Wichtig für: |
Freiberufler, Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Wird eine Rücklage erstmals später als zwei Jahre nach Anschaffung der Wirtschaftsgüter geltend gemacht, ist der für die Bildung einer Ansparabschreibung notwendige Finanzierungszusammenhang nicht mehr gewahrt.
Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.