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Quelle: |
Finanzgericht München |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 01.08.2005 |
| Aktenzeichen: | 10 K 396/03 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Ansparabschreibung, Ansparrücklage, Finanzierungszusammenhang
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Wichtig für: |
Freiberufler, Gewerbetreibende
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Kurzkommentar2: |
Wird eine Rücklage erstmals später als zwei Jahre nach Anschaffung der Wirtschaftsgüter geltend gemacht, ist der für die Bildung einer Ansparabschreibung notwendige Finanzierungszusammenhang nicht mehr gewahrt.
Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

