Quelle: |
Deutscher Bundestag |
Art des Dokuments: | Drucksache |
Datum: | 14.06.2006 |
Aktenzeichen: | 16/1818 |
Schlagzeile: |
Erkenntnisse der Bundesregierung zur Weiterentwicklung des Kinderzuschlags nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes
Schlagworte: |
Wichtig für: |
Familien
Kurzkommentar: |
Eltern, die nur knapp unter der Mindesteinkommensgrenze liegen, sollte die Möglichkeit eingeräumt werden, statt Arbeitslosengeld II (Alg II) den Kinderzuschlag zu beziehen. Dieser Vorgabe sollte nach Ansicht der Bundesregierung eine umfassende Weiterentwicklung des Kinderzuschlags folgen.
In ihrer Antwort (16/1818) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/1637) erklärt die Regierung, durch die Erweiterung des Kreises der Anspruchsberechtigten könnten mehr Kinder den Zuschlag erhalten. Voraussetzung sei allerdings, dass dadurch die Eltern aus dem Alg-II-Bezug für die gesamte Familie herauskommen. Diese Regelung würde sich auch als Flexibilisierung der Mindesteinkommensgrenzen auswirken.
Wie die Regierung mitteilt, wurden im laufenden Jahr bis Ende Mai insgesamt 659.260 Anträge auf Kinderzuschlag gestellt, 70.057 wurden bewilligt. Aufgrund der Erweiterung von Bedarfsgemeinschaften um Kinder zwischen dem vollendeten 18. und 25. Lebensjahr erwartet die Bundesregierung, dass sich die Zahl der Kinder, für die Kinderzuschlag gezahlt wird, um rund 3,3 Prozent erhöht. Der bestehende Haushaltsansatz für den Kinderzuschlag wird nach Einschätzung der Bundesregierung dadurch nicht überschritten.
Die Ausgaben im Bundeshaushalt seien aufgrund der im Jahr 2005 gestellten und bewilligten Anträge und der Höhe des durchschnittlich gezahlten Kinderzuschlags ermittelt worden. Durchschnittlich sei im vergangenen Jahr ein Zuschlag in Höhe von 75 Euro monatlich pro Kind gezahlt worden.