Quelle: |
Finanzgericht Düsseldorf |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 04.05.2006 |
Aktenzeichen: | 14 K 5266/02 G,F |
Schlagzeile: |
Gewerblicher Grundstückshandel, hier: zur Frage der Nachhaltigkeit bei einer Gebäudeerstellung durch einen Generalunternehmer
Schlagworte: |
Drei-Objekt-Grenze, Generalunternehmer, Gewerblicher Grundstückshandel, Nachhaltigkeit
Wichtig für: |
Gewerbetreibende, Vermieter
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen IV R 38/06 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 21.8.2006):
Gewerblicher Grundstückshandel: Liegen Einkünfte aus Gewerbebetrieb vor, wenn eine GbR das von ihren Gesellschaftern im Wege der vorweggenommenen Erbfolge erworbene Grundstück (Baumarktgrundstück und Tankstellengrundstück) in einem Zeitraum von weniger als einem Jahr in zwei verschiedenen notariellen Urkunden an den Käufer veräußert und zudem das mit dem Baumarkt bebaute Grundstück aufgrund einer eigenen vertraglichen Verpflichtung gegenüber dem Käufer nach der Veräußerung bebaut hat?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
GewStG § 2 Abs 1; EStG § 15 Abs 2
Vorgehend: Finanzgericht Düsseldorf, Entscheidung vom 4.5.2006 (14 K 5266/02 G,F)