Quelle: |
Finanzgericht München |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 06.07.2005 |
Aktenzeichen: | 10 K 1395/02 |
Schlagzeile: |
Geltendmachung von nachträglichen Anschaffungskosten auf eine wesentliche Beteiligung an einer GmbH
Schlagworte: |
Änderung, Anschaffungskosten, Berichtigung, Nachträgliche Anschaffungskosten, Wesentliche Beteiligung
Wichtig für: |
GmbH-Geschäftsführer
Kurzkommentar: |
Das Finanzgericht München nimmt in seiner Entscheidung Stellung zu folgenden Punkten:
1. Geltendmachung von nachträglichen Anschaffungskosten auf eine wesentliche Beteiligung an einer GmbH.
2. Änderung eines Steuerbescheides, wenn die nachträglichen Anschaffungskosten nicht bereits in der Steuererklärung geltend gemacht wurden.
Normen: §§ 175 Abs. 1 Nr. 2, 173 Abs. 1 Nr. 2 AO, 17 Abs. 1 und Abs. 4 EStG