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Quelle:

Finanzgericht Baden-Württemberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 20.10.2004
Aktenzeichen: 13 K 16/01

Schlagzeile:

Ort der sonstigen Leistung bei der Umsatzsteuer für Tätigkeiten, die ein Steuerberater als Testamentsvollstrecker und Nachlasspfleger zu Gunsten im Drittlandsgebiet ansässiger Erben erbringt

Schlagworte:

Erbschaft, Nachlasspflege, Ort der sonstigen Leistung, Sonstige Leistung, Testamentsvollstrecker, Testamentsvollstreckung, Umsatzsteuer

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Das Finanzgericht befasst sich mit folgender Frage: Bestimmt sich der Ort der Leistungen, die ein Steuerberater als gerichtlich bestellter Testamentsvollstrecker und Nachlasspfleger zu Gunsten im Drittlandgebiet ansässiger Erben erbringt, gemäß § 3 a Abs. 3 S. 3 und Abs. 4 Nr. 3 UStG?

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen V R 62/05 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig: Wo befindet sich der Ort der sonstigen Leistung für Tätigkeiten, die ein Steuerberater als Testamentsvollstrecker und Nachlasspfleger zu Gunsten im Drittlandsgebiet ansässiger Erben erbringt?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
UStG § 3a Abs 3; UStG § 3a Abs 4 Nr 3; EWGRL 388/77 Art 9 Abs 2 Buchst e

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