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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 06.04.2006
Aktenzeichen: IV C 5 - S 2341 - 4/06

Schlagzeile:

Gesamtübersicht über die Kaufkraftzuschläge zum 1. April 2006 (§ 3 Nr. 64 EStG)

Schlagworte:

Arbeitslohn, Kaufkraftzuschläge

Wichtig für:

Arbeitgeber, Arbeitnehmer

Kurzkommentar:

Das Auswärtige Amt hat für einige Dienstorte die Kaufkraftzuschläge neu festgesetzt. Das Bundesfinanzministerium hat daher die Gesamtübersicht der Kaufkraftzuschläge entsprechend ergänzt (Stand: 01.04.2006).

Änderungen und Ergänzungen der Übersicht werden vierteljährlich veröffentlicht. Kaufkraftzuschläge für den Zeitraum vom 1. Januar 2000 bis 1. Januar 2004 ergeben sich aus der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2003 (Aktenzeichen IV C 5 - S 2341 - 16/03). Kaufkraftzuschläge für Zeiträume vor dem 1. Januar 2000 ergeben sich aus der Bekanntmachung vom 27. Dezember 2002 (Aktenzeichen IV C 5 - S 2341 - 13/02).

Der Zuschlag bezieht sich, sofern nicht andere Zuschläge festgesetzt sind, jeweils auf den gesamten konsularischen Amtsbezirk einer Vertretung (R 26 Abs.3 LStR). Informationen zu den konsularischen Amtsbezirken der Vertretungen erhalten Sie unter www.auswaertiges-amt.de.

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