Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 22.09.2005 |
Aktenzeichen: | IX R 21/04 |
Vorinstanz: |
FG München |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 20.04.2004 |
Aktenzeichen: | 12 K 4579/02 |
Schlagzeile: |
Über die Verrechenbarkeit von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften ist im Jahr der Verrechnung zu entscheiden
Schlagworte: |
Feststellungsbescheid, Private Veräußerungsgeschäfte, Spekulation, Veräußerungsgeschäft, Veräußerungsverlust, Verlust, Verlustfeststellung, Verlustverrechnung, Verrechnung
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Über die Verrechenbarkeit von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften i.S. des § 23 EStG, die im Entstehungsjahr nicht ausgeglichen werden können, ist im Jahr der Verrechnung zu entscheiden. Ein gesondertes Feststellungsverfahren sieht die Vorschrift nicht vor.
Hinweis: Der Bundesfinanzhof widerspricht damit der Auffassung der Finanzverwaltung im BMF-Schreiben vom 5. Oktober 2000, Aktenzeichen IV C 3 S 2256 263/00.