Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | Information |
Datum: | 15.03.2006 |
Aktenzeichen: |
Schlagzeile: |
Fragen und Antworten zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Besteuerung von Energieerzeugnissen und zur Änderung des Stromsteuergesetzes
Schlagworte: |
Energiesteuer, Mineralölsteuer, Steuerrechtsänderungen, Stromsteuer
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Mit dem vom Bundeskabinett am 15.03.2006 verabschiedeten Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Besteuerung von Energieerzeugnissen und zur Änderung des Stromsteuergesetzes (Energiesteuergesetz) kommt die Bundesregierung ihrer Verpflichtung nach, die europäische Energiesteuerrichtlinie in nationales Recht umzusetzen. Das Mineralölsteuergesetz soll unter Berücksichtigung der europarechtlichen Vorgaben durch ein neues Energiesteuergesetz abgelöst werden. Das Bundesministerium der Finanzen hat hierzu einen Frage-Antworten-Katalog (sog. FAQ – frequent asked questions) zusammengestellt.
Auf folgende Fragen gibt das Bundesfinanzministerium eine Antwort:
1. Warum sollen die Biokraftstoffe besteuert werden?
2. Warum will die Bundesregierung eine Kohlesteuer einführen und welche Auswirkungen hat die Besteuerung für die Verbraucher?
3. Wird Flüssiggas, das als Kraftstoff verwendet wird, künftig – ebenso wie Erdgas – bis 2020 steuerlich begünstigt?
4. Welche finanziellen Auswirkungen hat der Entwurf für den Verbraucher?
5. Welche Auswirkungen hat der Entwurf für den Bundeshaushalt?
6. Ist es richtig, dass wegen der bislang noch nicht erfolgten Umsetzung der EG-Energiesteuerrichtlinie bereits ein Vertragsverletzungsverfahren von der Europäischen Kommission gegen Deutschland eingeleitet wurde; warum hat sich die Umsetzung verzögert?
7. Warum wird jetzt in einem ersten Schritt die teilweise Besteuerung der Biokraftstoffe eingeführt und in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren die Koalitionsvereinbarung umgesetzt, nach der die Mineralölsteuerbefreiung für Biokraftstoffe durch eine Beimischungspflicht ersetzt werden soll?