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Quelle: |
Bundesfinanzhof |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 17.01.2006 |
| Aktenzeichen: | VIII R 96/04 |
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Vorinstanz: |
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| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 29.09.2004 |
| Aktenzeichen: | 9 K 3768/03 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Gesellschafterwechsel, Gewerbesteuer, Gewerbeverlust, Personengesellschaft, Unternehmensidentität, Unternehmeridentität, Verlust, Verlustvortrag
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Wichtig für: |
Personengesellschaften
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Kurzkommentar2: |
Der vortragsfähige Gewerbeverlust i.S. von § 10a GewStG ist bei Gesellschafterwechsel in einer Personengesellschaft mitunternehmerbezogen zu ermitteln. Hierfür sind die Gewerbeerträge des Anrechnungsjahres und die Fehlbeträge des Verlustentstehungsjahres nach dem Gewinnverteilungsschlüssel und unter Berücksichtigung von Sonderbetriebseinnahmen und ausgaben den Mitunternehmern zuzuordnen.
Das Merkmal der Unternehmeridentität erfordert nicht auch Beteiligungsidentität.

