Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 15.02.2006 |
Aktenzeichen: | VI R 92/04 |
Vorinstanz: |
FG München |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 29.10.2004 |
Aktenzeichen: | 8 K 1587/03 |
Schlagzeile: |
Gegenwertzahlung beim Ausscheiden eines Arbeitgebers aus der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder führt bei Arbeitnehmern nicht zu Arbeitslohn
Schlagworte: |
Arbeitslohn, Gegenwertzahlung, Versorgungsanstalt, Zufluss, Zukunftssicherung
Wichtig für: |
Arbeitgeber, Arbeitnehmer
Kurzkommentar: |
Durch die Zahlung des Gegenwerts beim Ausscheiden eines Arbeitgebers aus der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder fließt den Arbeitnehmern kein Arbeitslohn zu.