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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: Information
Datum: 09.02.2006
Aktenzeichen:

Schlagzeile:

Fragen- und Antworten zur aktuellen Kritik am steuerlichen Kontenabrufverfahren

Schlagworte:

Abgeltungssteuer, Bankgeheimnis, Kontenabruf, Zinsrichtlinie

Wichtig für:

Kapitalanleger

Kurzkommentar:

Das Bundesministerium der Finanzen beantwortet folgende Fragen zur aktuellen Kritik am steuerlichen Kontenabrufverfahren:

1. Führt die Kontenabrufmöglichkeit zu einer Kapitalflucht?
2. Ist die Kontenabrufmöglichkeit zu bürokratisch und deswegen ineffizient?
3. Verursacht die Kontenabrufmöglichkeit für die Kreditwirtschaft zu hohe Kosten?
4. Verstößt der praktische Vollzug der steuerlichen Kontenabrufmöglichkeit gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen?
5. Verstößt die steuerliche Kontenabrufmöglichkeit gegen das „Bankgeheimnis“?
6. In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2005 Kontenabrufe durchgeführt?
7. In wie vielen Fällen sollen künftig Kontenabrufe durchgeführt werden?
8. Stellt eine Abgeltungssteuer auf Zinsen eine einfache Alternative zum Kontenabrufverfahren dar?
9. Welche Folgen hätte eine Aussetzung der steuerlichen Kontenabrufmöglichkeit?
10. Wird der Kontenabruf durch Kontrollmitteilungen aufgrund der Zinsrichtlinie überflüssig?
11. Können deutsche Steuerfahnder auch Konten und Depots im EU-Ausland feststellen?
12. Wem schadet der Kontenabruf wirklich?

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