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Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
| Art des Dokuments: | Information |
| Datum: | 15.02.2005 |
| Aktenzeichen: |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Abgeltungssteuer, Bankgeheimnis, Kontenabruf, Zinsrichtlinie
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Wichtig für: |
Kapitalanleger
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Kurzkommentar2: |
Inhaltsübersicht
1. Warum wurde die Möglichkeit geschaffen, für steuerliche Zwecke einen Kontenabruf durchzuführen?
2. Wann kann ein Finanzamt Kontenabrufe veranlassen?
3. Welche Daten kann eine Finanzbehörde durch einen Kontenabruf ermitteln?
4. Verletzt ein Kontenabruf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung?
5. Wurde mit der Schaffung der Kontenabrufmöglichkeit das "Bankgeheimnis" abgeschafft?
6. Erfolgen Kontenabrufe heimlich?
7. Warum wird das Kreditinstitut nicht informiert?
8. Erfolgt künftig eine "flächendeckende Durchleuchtung aller Konten"?
9. Kann die Rechtmäßigkeit eines Kontenabrufs überprüft werden?
10. Werden Kontenabrufe auch für nichtsteuerliche Zwecke zulässig sein?
Anhang: Wortlaut der gesetzlichen Regelungen (§§ 93, 93b AO; § 24c KWG)

