Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 14.02.2006 |
Aktenzeichen: | IV A 5 - S 7100 - 2/06 |
Schlagzeile: |
Umsatzsteuerliche Abgrenzung zwischen Lieferungen und sonstigen Leistungen bei der Abgabe von Saatgut
Schlagworte: |
Wichtig für: |
Land- und Forstwirte
Kurzkommentar: |
Das Bundesfinanzministerium regelt die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung der Zahlungen im Zusammenhang mit der Abgabe von Saatgut. Insbesondere geht es um die Abgrenzung zwischen Lieferungen und sonstigen Leistungen.
Die Grundsätze des BMF-Schreibens sind in allen noch nicht bestandskräftigen Steuerfestsetzungen zu berücksichtigen.