Quelle: |
Niedersächsisches Finanzgericht |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 17.08.2005 |
Aktenzeichen: | 2 K 120/05 |
Schlagzeile: |
Kindergeld ohne Erneuerung des Bewerberangebots für ein arbeitssuchendes Kind
Schlagworte: |
Arbeitsloser, Arbeitslosigkeit, arbeitssuchend, Kindergeld
Wichtig für: |
Familien
Kurzkommentar: |
Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt: BFH-Az: III B 155/05.
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen III R 10/06 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.4.2006):
Ist ein Kind weiterhin als "arbeitsuchend gemeldetes Kind" gem. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG zu berücksichtigen, wenn es seine Arbeitssuchendmeldung nicht innerhalb von drei Monaten erneuerte und somit die Arbeitsvermittlungspflicht der Agentur für Arbeit gem. § 38 Abs 4 S. 2 SGB III endete?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 1; SGB 3 § 122 Abs 2 Nr 3; SGB 3 § 38 Abs 4 S 2
Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht , Entscheidung vom 17.8.2005 (2 K 120/05)