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Quelle: |
Niedersächsisches Finanzgericht |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 15.06.2005 |
| Aktenzeichen: | 3 K 388/02 |
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Schlagzeile: |
Schenkungsteuer bei der Verschmelzung von zwei Kapitalgesellschaften
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Schlagworte: |
Bewertung, Schenkungsteuer, Stuttgarter Verfahren, Verschmelzung
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Wichtig für: |
Kapitalgesellschaften
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Kurzkommentar2: |
Bei der Verschmelzung von zwei Kapitalgesellschaften müssen beide Gesellschaften für Zwecke der Schenkungsteuer bei einer Anteilsübertragung vor dem Verschmelzungsbeschluss wie operative Gesellschaften nach dem Stuttgarter Verfahren bewertet werden.
Das Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen ist rechtskräftig.

