Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 16.11.2005 |
Aktenzeichen: | XI R 79/03 |
Vorinstanz: |
FG Hamburg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 13.11.2003 |
Aktenzeichen: | V 213/00 |
Schlagzeile: |
Ein Sonderausgabenabzug für Schulgeld ist erst mit dem Beginn der öffentlich-rechtlichen Schulpflicht möglich
Schlagworte: |
Ergänzungsschule, Schulgeld, Sonderausgaben
Wichtig für: |
Familien
Kurzkommentar: |
Ein Schulbesuch, für den Schulgelder nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG als Sonderausgaben zu berücksichtigen sind, kommt regelmäßig erst mit dem Beginn der öffentlich-rechtlichen Schulpflicht und der Möglichkeit des Zugangs zu öffentlichen Schulen einschließlich öffentlicher Vorschulen in Betracht.