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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 16.01.2006
Aktenzeichen: IV A 4 - S 0062 - 1/06

Schlagzeile:

Anpassung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung an die aktuelle BFH-Rechtsprechung

Schlagworte:

Abgabenordnung

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Das Bundesfinanzministerium hat den Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) vom 15.07.1998, der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 04.08.2005 geändert worden ist, an die aktuelle BFH-Rechtsprechung angepasst.

Die Regelungen im AEAO zu folgenden Paragrafen der Abgabenordnung wurden geändert:
§ 27 (Zuständigkeitsvereinbarung)
§ 31 AO (Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen)
§ 93 AO (Auskunftspflicht der Beteiligten und anderer Personen)
§ 127 AO (Folgen von Verfahrens- und Formfehlern)
§ 175 AO (Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden in sonstigen Fällen)
§ 200 AO (Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen)

Hinweis: Von besonderer Bedeutung sind die detaillierteren Änderungen zur Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen bei Außenprüfungen.

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