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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 27.01.2006
Aktenzeichen: IV C 1 - S 2402a - 4/06

Schlagzeile:

Änderung des Einführungsschreibens zur Zinsinformationsverordnung (ZIV)

Schlagworte:

Zinsinformationsverordnung

Wichtig für:

Kapitalanleger

Kurzkommentar:

Das Bundesfinanzministerium hat das BMF-Schreiben vom 12. Oktober 2005 (Az: IV C 1 - S 2402a - 46/05) aufgehoben und das Einführungsschreiben zur Zinsinformationsverordnung (ZIV) vom 6. Januar 2005 (Az: IV C 1 - S 2000 - 363/04) geändert. Es wird insbesondere neu geregelt, welche Informationen von inländischen Zahlstellen und Wirtschaftsbeteiligten an das Bundeszentralamt für Steuern - BZSt - (vormals: Bundesamt für Finanzen - BfF -) zu übermitteln sind. Zudem beinhaltet das BMF-Schreiben Erläuterungen zur Datensatzbeschreibung.

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