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Quelle: |
Finanzgericht Köln |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 03.11.2005 |
| Aktenzeichen: | 10 K 1129/02 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
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Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
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Kurzkommentar2: |
Das Finanzgericht Köln hat zu dem Urteil folgendes mitgeteilt:
- Arbeitszimmer-Kosten eines nichtselbständigen bei einer Versicherung tätigen Organisations-Programmierers keine Werbungskosten; Aufteilungsverbot § 12 Nr. 1 EStG.
- Keine Erhöhung des Grenzbetrags von 13.500 DM bei Unterhaltsleistungen an Kinder im Ausland, § 33a Abs. 1 Satz 4 EStG.
Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

