Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 22.12.2005 |
Aktenzeichen: | IV C 1 - S 2252 - 343/05 |
Schlagzeile: |
Neuregelung der Besteuerung der Erträge aus nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG steuerpflichtigen Versicherungen durch das Alterseinkünftegesetz
Schlagworte: |
Alterseinkünfte, Lebensversicherung, Versicherung
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Das BMF-Schreiben regelt die steuerliche Behandlung von nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG steuerpflichtigen Versicherungen.
Der Besteuerung nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG unterliegen die Erträge aus folgenden Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall (kapitalbildende Lebensversicherungen): Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, soweit nicht die Rentenzahlung gewählt wird, und Kapitalversicherungen mit Sparanteil. Erträge aus Unfallversicherungen mit garantierter Beitragsrückzahlung unterliegen ebenfalls der Besteuerung nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG.
Die ausführliche Verwaltungsanweisung ist wie folgt gegliedert:
I. Versicherung im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG
II. Allgemeine Begriffsbestimmungen
1. Versicherungsnehmer
2. Bezugsberechtigter
3. Versicherte Person
4. Überschussbeteiligung
III. Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht, soweit nicht die Rentenzahlung gewählt wird
IV. Kapitalversicherung mit Sparanteil
1. Kapitalversicherung auf den Todes- und Erlebensfall (klassische Kapital-Lebensversicherung)
2. Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung
3. Kapitalversicherung auf den Todes- und Erlebensfall von zwei oder mehreren Personen (Kapitalversicherung auf verbundene Leben)
4. Kapitalversicherung mit festem Auszahlungszeitpunkt (Termfixversicherung)
5. Kapitalversicherung mit lebenslangem Todesfallschutz
V. Sonderformen
1. Fondsgebundene Kapital-Lebensversicherung und fondsgebundene Rentenversicherung
2. Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds
VI. Absicherung weiterer Risiken
VII. Erlebensfall oder Rückkauf
1. Erlebensfall
2. Rückkauf
VIII. Steuerpflichtiger
IX. Berechnung des Unterschiedsbetrags
1. Versicherungsleistung
2. Summe der entrichteten Beiträge
3. Negativer Unterschiedsbetrag (Verlust)
4. Teilleistungen
X. Hälftiger Unterschiedsbetrag
1. Beginn der Mindestvertragsdauer
2. Neubeginn aufgrund von Vertragsänderungen
a. Bei Vertragsabschluss vereinbarte künftige Vertragsänderungen
b. Nachträglich vereinbarte Vertragsänderungen
c. Zahlungsschwierigkeiten
3. Policendarlehen
4. Teilleistungen teilweise vor dem 60. Lebensjahr und teilweise danach
5. Hälftiger Unterschiedsbetrag bei Kapitalversicherungen auf verbundene Leben
XI. Werbungskosten
XII. Nachweis der Besteuerungsgrundlagen
1. Inländische Versicherungen
2. Ausländische Versicherungen
XIII. Kapitalertragsteuer
XIV. Anwendungsregelungen
1. Zeitliche Abgrenzung von Altverträgen zu Neuverträgen
2. Weitergeltung von BMF-Schreiben
3. Vorratsverträge
4. Vertragsänderungen bei Altverträgen
5. Vertragsschluss im Namen eines minderjährigen Kindes