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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 20.12.2005
Aktenzeichen: IV B 2 - S 2242 - 18/05

Schlagzeile:

Gewährung des Freibetrages nach § 16 Abs. 4 EStG und der Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 3 EStG bei Betriebsaufgabe

Schlagworte:

Betriebsaufgabe, Betriebsveräußerung, Freibetrag, Tarifermäßigung

Wichtig für:

Freiberufler, Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Das Bundesministerium der Finanzen nimmt in dem BMF-Schreiben Stellung zur Gewährung des Freibetrages nach § 16 Abs. 4 EStG und der Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 3 EStG bei Betriebsaufgaben.

Das BMF-Schreiben ist wie folgt gegliedert:

I. Aufteilung des Freibetrages und Gewährung der Tarifermäßigung bei Betriebsaufgaben über zwei Kalenderjahre

II. Aufteilung des Freibetrages, wenn der Veräußerungsgewinn auch einen Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen umfasst

III. Freibetrag bei teilentgeltlicher Veräußerung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge

IV. Vollendung der Altersgrenze in § 16 Abs. 4 und § 34 Abs. 3 EStG nach Beendigung der Betriebsaufgabe oder -veräußerung, aber vor Ablauf des Veranlagungszeitraums der Betriebsaufgabe oder -veräußerung

V. Zeitliche Anwendung

Das Schreiben ist in allen noch offenen Fällen anzuwenden.

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