Quelle: |
Finanzgericht Rheinland-Pfalz |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 13.10.2005 |
Aktenzeichen: | 6 K 2803/04 |
Schlagzeile: |
Haftung des Geschäftsführers für Lohnsteuerschulden einer GmbH
Schlagworte: |
Geschäftsführerhaftung, Haftung, Insolvenz, Kausalität, Lohnsteuer, Pflichtverletzung
Wichtig für: |
GmbH-Geschäftsführer
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VII R 65/05 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig:
Fehlt es aufgrund der lediglich hypothetischen Anfechtungsmöglichkeit gem. § 130 Abs. 1 Nr. 1 InsO während des Dreimonatszeitraums vor Stellung eines Insolvenzantrags nicht an der erforderlichen Kausalität der Pflichtverletzung (Nichtabführung der Lohnsteuer) für den Steuerausfall? Ist der Grundsatz der anteiligen Tilgung auf Säumniszuschläge zur Lohnsteuer nicht anwendbar, die nach dem Amtsantritt des Klägers entstanden sind?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
AO § 69; AO § 34 Abs 1; AO § 191; InsO § 130 Abs 1 Nr 1; InsO § 142