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Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
| Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
| Datum: | 21.11.1994 |
| Aktenzeichen: | IV B 2 - S 2145 - 165/94 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
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Wichtig für: |
Freiberufler, Gewerbetreibende
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Kurzkommentar2: |
Zum Nachweis der Höhe und der betrieblichen Veranlassung von Bewirtungskosten sind schriftlich Angaben zu Ort, Tag, Teilnehmer und Anlaß der Bewirtung sowie zur Höhe der Aufwendungen zu machen. Bei Bewirtung in einer Gaststätte genügen Angaben zum Anlaß und den Teilnehmern der Bewirtung. Die Rechnung über die Bewirtung ist beizufügen. Es werden nach dem BMF-Schreiben grundsätzlich nur maschinell erstellte und maschinell registrierte Rechnungen anerkannt.
Wichtig: Bewirtungskosten sind einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben aufzuzeichnen.
Wichtig: Bewirtungskosten sind einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben aufzuzeichnen.

