Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 28.11.2005 |
Aktenzeichen: | IV A 5 - S 7410 - 58/05 |
Schlagzeile: |
Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG auf die Umsätze eines Hofladens
Schlagworte: |
Durchschnittssatzbesteuerung, Hofladen, Land- und Forstwirt, Umsatzsteuer
Wichtig für: |
Land- und Forstwirte
Kurzkommentar: |
Das BMF-Schreiben äußert sich zur Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 Umsatzsteuergesetz (UStG) auf den Verkauf zugekaufter landwirtschaftlicher Produkte in einem sog. Hofladen und regelt die Anwendung des BFH-Urteil vom 6. Dezember 2001 (Az: V R 43/00). Die Grundsätze des Urteils sind nach dem BMF-Schreiben auf nach dem 31. Dezember 2002 ausgeführte Umsätze anzuwenden.
Hintergrund: Die Umsätze aus der Veräußerung zugekaufter landwirtschaftlicher Produkte unterliegen der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG, wenn der Bruttoeinkaufswert dieser Produkte im vorangegangenen Kalenderjahr 20 % des Gesamtumsatzes des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht übersteigen wird.